Kohle als Ausschluss-Kriterium für FNG-Siegel
Die Methodik des Siegels wird jährlich an nachhaltige Entwicklungen angepasst. Ab 2019 gelten Kohlebergbau, Kohleverstromung, Ölsande und Fracking als Ausschlusskriterien.
Das FNG-Siegel wurde nach einem dreijährigen intensiven Entwicklungsprozess Ende 2015 eingeführt. Die Zertifizierung muss jährlich erneuert werden.
Die Methodik des FNG-Siegels basiert auf einem Mindeststandard. Dazu zählen Transparenzkriterien und die inhaltliche Berücksichtigung von Arbeits- & Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung wie sie im Global Compact zusammengefasst sind.
Auch müssen die einzelnen Unternehmen des jeweiligen Fonds explizit auf Nachhaltigkeits-Kriterien hin analysiert werden. Investitionen in Atomkraft, Kohlebergbau, bedeutsame Kohleverstromung, Fracking, Ölsande sowie Waffen und Rüstung sind tabu.
Um sich vom Markt weiter abzuheben, zeichnet der Qualitätsstandard besonders hochwertige Nachhaltigkeits-Fonds mit bis zu drei Sternen aus, die sich in den Bereichen „institutionelle Glaubwürdigkeit“, „Produktstandards“ und „Selektions- & Dialogverfahren“ besonders hervortun.
Darüber hinaus spielen Elemente wie ESG-Researchkapazitäten, ein evtl. begleitender Engagement-Prozess, Reporting, die Fondsgesellschaft als solche, ein externer Nachhaltigkeitsbeirat und Themen der guten Unternehmensführung eine wichtige Rolle.