Neue Richtlinien für Nachhaltige Finanz- und Bauprodukte
Das Österreichische Umweltzeichen hat seine Richtlinien für Nachhaltige Finanzprodukte und Bauprodukte ( von Lacken über Fußbodenbeläge bis hin zu Solaranlagen) überarbeitet.
In regelmäßigen Abständen werden die Richtlinien für die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens an Produkte, Dienstleistungen und Betriebe einer kritischen Prüfung unterzogen. Zuletzt geschehen mit der UZ 49 für Nachhaltige Finanzprodukte und mit 15 Richtlinien für Bauprodukte, die eine breite Palette – von Lacken über Holzwerkstoffe und Fußbodenbelägen bis hin zu Solaranlagen und Wärmedämmverbundsystemen – abdecken.
Das Österreichische Umweltzeichen ist seit mehr als 30 Jahren das wichtigste staatlich geprüfte Umweltsiegel in Österreich. In den Richtlinien der jeweiligen Bereiche werden Anforderungen an umweltfreundliche und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen, Betriebe und Organisationen gestellt. Diese Anforderungen werden für jeden Bereich mit den jeweiligen Expert*innen aus der Branche sowie mit Vertreter*innen aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsorganisationen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Zudem erfolgt eine Anpassung an die geänderten technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Damit werden aktuelle und gut umsetzbare gemeinsame Standards für ganz Österreich entwickelt, die auch für interessierte Betriebe als Orientierung gelten können. Kürzlich wurden nun bei Nachhaltigen Finanz- und Bauprodukten neue Richtlinien veröffentlicht.
Neu: Grüne Kredite mit Umweltsiegel
Die Umweltzeichen-Kriterien für Finanzprodukte UZ 49 sind seit 2004 in Kraft und werden alle vier Jahre überarbeitet. Auch die Gruppe der auszeichenbaren Produkte wird im Zuge einer Richtlinienüberarbeitung oftmals ausgeweitet. Ein Schwerpunkt der diesmaligen Überarbeitung lag in der Erweiterung der Produktgruppe um Green Loans (Nachhaltige Kredite). Dabei müssen die Kreditmittel für nachhaltige Projekte verwendet werden – etwa für Gebäudesanierungen oder den Bau von Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen. Damit soll ein weiterer aktiver Beitrag geleistet werden, um noch mehr Gelder in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken und beispielsweise Klimaschutzziele zu erreichen. Weiters wurden im Rahmen der Überarbeitung unter anderem Ausschlusskriterien ausgeweitet und adaptiert sowie der Umgang mit der EU-Taxonomie in der Richtlinie integriert. Mehr Details und Infos zur neuen Richtlinie Finanzprodukte
Schadstoffe in Bauprodukten reduzieren
In Zeiten steigenden Umweltbewusstseins und verstärktem Engagement für Nachhaltigkeit nimmt auch die Relevanz von umweltfreundlichen Baustoffen zu. Das Österreichische Umweltzeichen für Bauprodukte stellt nicht nur für interessierte Bauherr*innen und Häuslbauer*innen eine entscheidende Orientierungshilfe dar, sondern dient auch als Grundlage für nachhaltige Bauaufträge im Rahmen des Beschaffungsprogramms des Bundes (naBe) sowie der Länder Wien, Niederösterreich und Vorarlberg.
Zur Erleichterung für Beschaffer*innen im Baubereich wurde beschlossen, die Geltungsdauer bei 15 Umweltzeichen-Richtlinien zu vereinheitlichen und zwar für Lacke, Lasuren, Holzversiegelungslacke (UZ 01), Holz und Holzwerkstoffe (UZ 07), Sonnenkollektoren und Solaranlagen (UZ 15), Wandfarben (UZ 17), Sanitärarmaturen (UZ 33), Textile Fußbodenbeläge (UZ 35), Mineralisch gebundene Bauprodukte (UZ 39), Bauprodukte aus Kunststoff (UZ 41), Elastische Fußbodenbeläge (UZ 42), Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen (UZ 43), Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (UZ 44), Mineralische Dämmstoffe (UZ 45), Holzheizungen (UZ 37), Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen (UZ 71) und Wärmedämmverbundsysteme (UZ 79).
2023 wurden aus diesem Grund sämtliche dieser Richtlinien überarbeitet und mit 1. Jänner 2024 neu veröffentlicht. Im Fokus der Anpassung standen vor allem Anforderungen, die den Einsatz potenziell gefährlicher Chemikalien regeln, um den Schadstoffgehalt und Emissionen in die Innenraumluft auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren. Weitere Informationen zu den Baurichtlinien.
„Für das Klimaschutzministerium ist es wichtig, dass diese umfangreichen Kriterien allen Betrieben zur Verfügung stehen und als Motivation dienen. Die Zertifizierung und Überprüfung ist letztendlich eine freiwillige Entscheidung des einzelnen Betriebs. Umso positiver ist die Entwicklung der letzten Jahre, dass immer mehr Betriebe den Nutzen für sich erkennen. Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien des Österreichischen Umweltzeichens können sie auch eine Perspektive für eine nachhaltig erfolgreiche Betriebsführung erarbeiten, die den nicht unerheblichen Aufwand einer Zertifizierung mehr als rechtfertigt“, betont Andreas Tschulik, Leiter der für das Österreichische Umweltzeichen zuständigen Abteilung V/7 für Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie im BMK.