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Wie sich Unternehmen vorbereiten.

Eine Frau in blau-weiß gestreifter Bluse hält das Modell eines Windrades in Händen und bläst in die Rotorblätter. Im Hintergrund sind grüne Sträucher zu sehen. Rechts vom Bild ist eine Fläche im Farbverlauf Grün zu Blau, darauf steht in weißer Schrift: ES
Foto: Getty Images / Unsplash

Die verpflichtende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rückt näher und stellt Österreichs Unternehmen vor große Herausforderungen. Wir haben mit Expert*innen über die neue Richtlinie gesprochen und führende Unternehmen nach ihrer Vorbereitung auf die Berichtspflicht in Sachen Nachhaltigkeit gefragt.

„Überbordend“, „Regulatorik-Tsunami“ und „enormer Zeitdruck“, aber auch „Bewusstseinsschaffung“ „Wettbewerbschance“ und „Transparenz“ sind Schlagworte, die man im Gespräch über die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung hört. In Österreich werden ab dem Geschäftsjahr 2025 rund 2.000 Unternehmen von der CSRD betroffen sein, sukzessive wird ihr Kreis erweitert. Während große Kapitalgesellschaften schon seit 2017 einen Bericht vorlegen müssen, haben viele neu umfasste Unternehmen bisher noch keine Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht. Sie stehen vor enormen Herausforderungen. Die Anfang letzten Jahres in Kraft getretene CSRD aktualisiert die von der EU vorgegebene Nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) für Unternehmen (siehe Infokasten): Große Unternehmen und börsennotierte KMU sowie Muttergesellschaften großer Gruppen müssen in einem eigenen Abschnitt des Jahresberichts darüber informieren, wie sich ihr Geschäftsgebaren auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auswirkt.

Standards legen fest, was berichtet wird

Ziel der EU ist es, die Rolle von Unternehmen beim Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft hervorzuheben, Greenwashing entgegenzuwirken und Unternehmen im ESG-Bereich vergleichbar zu machen. Der Bericht muss im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) übermittelt werden, die festlegen, welche Informationen ein Unternehmen „über seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte anzugeben hat“, wie es in der Verordnung heißt. Das erste Set wurde im Juli letzten Jahres veröffentlicht und beinhaltet neben zwei übergreifenden Standards, mit allgemeinen Anforderungen und Angaben, auch themenspezifische Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (siehe Grafik). Sektorspezifische Standards, die für alle Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftszweig wesentlich sind, sind noch in Ausarbeitung.

KPMG-Beraterin Katharina Schönauer
Katharina Schönauer, KPMG-Beraterin Foto: KPMG Austria

Die ESRS müssen sich über die Jahre einschleifen.

Katharina Schönauer, KPMG-Beraterin

Informationen sollten an zentraler Stelle zusammenlaufen

Doch wo fange ich als Unternehmen an und was können erste Schritte zu einem richtlinienkonformen Bericht sein? Katharina Schönauer, Partnerin im Bereich Sustainability Services bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, war selbst in der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) dabei, die bei der Entwicklung der ESRS mitgewirkt hat. Als „Head of ESG“ berät und begleitet sie Unternehmen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. „Als erstes sollte ein Unternehmen festlegen, wer die Aufgabe der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen übernimmt. Ist es das Accounting, das Controlling oder möglicherweise eine eigene Stabstelle?“, gibt Schönauer zu bedenken. Grundsätzlich empfiehlt sie eine zentrale Stelle, die sich dem Thema annimmt und eine koordinierende Funktion hat. Die Datenzulieferung erfolgt dann aus den Fachbereichen heraus. Manche Unternehmen schaffen es gut, diese Stabstelle inhouse zu besetzen, andere suchen nach externer Unterstützung. „Irgendwer muss den Hut aufhaben und verantwortlich sein. Diese Person hat ein Netzwerk im Unternehmen oder die Möglichkeit, sich das aufzubauen und gleichzeitig auch den Auftrag, dies zu machen“, sagt Nora Berger, Leiterin der ESG-Unit bei der Oberbank, die dort genau diesen Hut trägt.

Wer bereits nach GRI berichtet hat, ist im Vorteil

Als Bank war das Unternehmen schon vor der CSRD verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu legen, wobei die alte Regulatorik nach NFRD viel allgemeiner war. Es wurde grob gesagt, was der Bericht beinhalten musste, Vorgaben zur Umsetzung gab es keine. Die Oberbank wählte einen proaktiven Zugang und wandte die ESRS schon ein Jahr vor der Verpflichtung auf ihren Jahresbericht an. Berger sieht es als Riesenchance, sich diesen „Dry Run“ gönnen zu können und einfach mal auszuprobieren. Generell sieht sie es als Vorteil, wenn Unternehmen bereits nach GRI berichtet haben und nicht mit einer vollkommen neuen Aufgabe konfrontiert werden.

Nora Berger, Leiterin der ESG Unit bei der Oberbank
Nora Berger, Leiterin der ESG Unit bei der Oberbank Foto: Sabine Kneidinger

Fürchtet euch nicht, ihr seid nicht allein!

Nora Berger, ESG Unit der Oberbank

Auch der österreichisch-slowenische Etiketten- und Verpackungspapierhersteller Brigl & Bergmeister hat bereits einen Erstbericht für die Jahre 2021 und 2022 nach GRI-Standards erstellt. Bernhard Gehmayr, Group Sustainability Manager vom Mutterunternehmen Roxcel Holding, sieht dies als gute Grundlage, von der aus das Unternehmen startet. „Wir haben im Vorfeld schon verschiedene Sensibilisierungs- und Wissensaufbaumaßnahmen, wie Workshops und externe Beratungen, bei der Geschäftsführung und den einzelnen Fachbereichen gesetzt, um Awareness zu schaffen“, erzählt Gehmayr. „Es gibt eine zentrale Stelle für Nachhaltigkeitsthemen, wo alle Daten zusammenlaufen, aber auch Expert*innen sind in den einzelnen Abteilungen ernannt, die unterstützen“, ergänzt Florian Schlegl, der die zentrale Stelle betreut.

„Gehen Sie in Dialog!“

Die Saubermacher Dienstleistungs-AG, ein österreichisches Unternehmen im Bereich Abfallentsorgung- und Verwertung, mit Hauptsitz in der Steiermark, muss für das Geschäftsjahr 2025 erstmals gemäß CSRD berichten. „Wir haben bereits im letzten Jahr mit unseren Vorbereitungen gestartet, Bewusstsein bei unseren Führungskräften und Teams geschaffen sowie umfassend in Aus- und Weiterbildung investiert“, sagt CEO Ralf Mittermayr. Eine zentrale Abteilung für ESG in der Saubermacher Gruppe arbeitet mit sämtlichen Bereichen im In- und Ausland zusammen und ist direkt dem CEO unterstellt. Auch der Austausch mit ihren Stakeholdern ist Mittermayr wichtig. „Denn letztlich wollen wir nicht nur der eigenen Berichtspflicht Genüge tun, sondern auch unsere Kund*innen und Geschäftspartner*innen bei deren Nachhaltigkeitsperformance unterstützen“, betont er. Das Stakeholder-Management wird auch von anderen Unternehmensverantwortlichen und Expert*innen als wichtige Vorbereitung auf die Berichtslegung hervorgehoben. Ein gutes Netzwerk im Unternehmen mit Verantwortlichen in allen Bereichen ist zeitsparend und ressourcenschonend. „Gehen Sie in Dialog!“, rät Katharina Schönauer von KPMG. So sollten Unternehmen vorab nicht nur die Standards anschauen, sondern vor allem mit ihren Kund*innen und Kapitalgeber*innen sprechen. „Was brauchen diese in Zukunft von ihnen, um es in ihr eigenes Reporting einzubetten? Welches IT-System haben sie ausgewählt? Welche Daten sind ihnen wichtig?“, stellt Schönauer mögliche Fragen.

Frage nach IT-System individuell beantworten

Wenn Schönauer Unternehmen berät, ist eine der meist gestellten Fragen: „Brauche ich ein zusätzliches IT-System, und wenn ja, was ist das richtige für mich?“ Dies könne man jedoch nur individuell beantworten. Handelt es sich um ein Unternehmen im produzierenden Bereich, das mehrere Standorte in ganz Europa hat, sehr viele Rohstoffe zukauft und dessen Kund*innen viele ESG-Kriterien nachfragen, dann sei das eine ganz andere Situation, als wenn es ein Unternehmen ist, dessen Kund*innen keine ESG-Informationen brauchen, das keinen Fremdkapitalbedarf und nur zwei Standorte hat. Für ein Reporting im Jahr bräuchte man nicht unbedingt ein hochtechnologisches, eventuell KI-gestütztes Reporting- und Datenmanagement-Tool. Wenn Kund*innen aber täglich auf Transaktionsebene fragen, wieviel CO2 da drinnen steckt, sei eine Investition in ein hoch automatisiertes System sinnvoll. Die Oberbank arbeitet mit einer cloudbasierten Reporting-Lösung, die sie auch für die Finanzberichterstattung nutzt. Die darin teilweise angewandte KI sei laut Berger jedoch noch überfordert mit den Aufgaben.

Bernhard Gehmayr kümmert sich bei der Roxcel Holding um das Thema Nachhaltigkeit.
Bernhard Gehmayr, Roxcel Holding Foto: Roxcel Simonis

Wir haben gut aufgesetzte Systeme und nachvollziehbar designte und dokumentierte Prozesse.

Bernhard Gehmayr, Roxcel Holding

Die Saubermacher AG ist gerade dabei, Produkte am Markt zu sondieren. „Wir haben viele Gesellschaften in Zentral und Osteuropa. Dementsprechend benötigen wir eine Plattform, die diese Daten poolt sowie verlässlich und richtig aggregiert bereitstellt. Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem für die gesammelten Daten, inklusive Verifizierung und Validierung, ein weiteres wichtiges Kriterium“, hält CEO Ralf Mittermayr fest. Im Sinne der Lieferkettenverantwortung möchte das Unternehmen für seine Kund*innen und Geschäftspartner*innen ein eigenes Reportingtool entwickeln, um ihnen transparente und belastbare Daten zu liefern.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse steht am Beginn

Dass Software-Angebote in diesem Bereich „wie Schwammerl aus dem Boden schießen“, beobachtet Petra Bußwald schon seit einiger Zeit. Sie ist Geschäftsführerin von akaryon, einem IT-Unternehmen, das bereits seit über zwanzig Jahren Software-Lösungen für den Nachhaltigkeitsbereich entwickelt. „Die große Angebotsvielfalt verursacht zusätzlichen Stress. Das Thema selbst ist schon so unklar, dass es oft schwer herauszufinden ist, welche Tools im jeweiligen Kontext am besten helfen und Sicherheit geben können“, sagt Bußwald. Zu den wichtigsten Aspekten gehören Nachvollziehbarkeit und Dokumentation. Mit dem ESG-Cockpit bietet akaryon selbst ein web-basiertes Tool, das digitales Nachhaltigkeitsreporting nach ESRS-Standards ermöglicht.

Florian Schlegl leitet die zentrale Stelle für Nachhaltigkeit bei Brigl & Bergmeister.
Florian Schlegl, Brigl & Bergmeister Foto: Brigl & Bergmeister

Es gibt eine zentrale Stelle, wo alle Daten zusammenlaufen.

Florian Schlegl, Brigl & Bergmeister

Auch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse lässt sich digital über das Tool durchführen. Sie ist der Beginn eines jeden Nachhaltigkeitsberichts und gleichzeitig – in dieser Detailtiefe – einer der großen Unterschiede zur bisherigen Berichtspraxis. Wird anhand der Analyse eine Wesentlichkeit bei einem durch die Standards vorgegebenen Thema für das eigene Unternehmen festgestellt, ist es auch berichterstattungspflichtig. Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen. Einerseits die Inside-Out-Perspektive, in der CSRD „Wesentlichkeit der Auswirkung“ genannt. Sie zeigt, welche tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. Andererseits die Outside-In-Perspektive, die „finanzielle Wesentlichkeit“, die Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Lage eines Unternehmens und dessen Zukunftsfähigkeit darstellt.

Noch keine rechtliche Grundlage in Österreich

Einige Themen wie Energieverbrauch, CO2-Bilanz oder Beschäftigungsstruktur werden für beinahe alle Unternehmen wesentlich sein. Vor allem durch die noch nicht veröffentlichten Sektorstandards werden aber auch viele Themen nur branchenspezifisch zu berichten sein. Sind die Themen identifiziert, geht es darum, die notwendigen Daten einzuholen und zu sammeln. Mithilfe einer Gap-Analyse lässt sich erkennen, welche Daten im Unternehmen bereits vorhanden sind und welche Informationen noch eingeholt werden müssen, um compliant zu sein. „Das Unternehmen muss durch eine*n Wirtschaftsprüfer*in neben dem finanziellen Jahresabschluss dann auch den ESG-Jahresabschluss inhaltlich bestätigen lassen. Dann wird der Bericht im Firmenbuch eingereicht“, erklärt KPMG-Partnerin Katharina Schönauer den Prüfvorgang. Wer überhaupt prüfen darf und mit welchen Strafen bei falscher oder nicht vorhandener Berichtlegung zu rechnen ist, ist in Österreich noch unklar. Die nationale Umsetzung der CSRD hätte eigentlich Anfang Juli erfolgen sollen, lässt aber immer noch auf sich warten. Bernhard Gehmayr hat für Brigl & Bergmeister grundsätzlich wenig Bedenken, was die Prüfung angeht. Er kommt ursprünglich aus der Beratung und Wirtschaftsprüfung und denkt nicht, dass es zu großen Überraschungen kommen wird. „Wir haben gut aufgesetzte Systeme und nachvollziehbar designte und dokumentierte Prozesse. Das ist speziell bei Prüfungen ein Schlüsselelement. Dementsprechend ist es für mich zweitranging, wie die gesetzlichen Details dazu ausgestaltet sind“, beruhigt Gehmayr.

Ralf Mittermayr, CEO der Saubermacher AG
Ralf Mittermayr, CEO der Saubermacher AG Foto: Saubermacher, Kump

CSRD ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg Richtung Zero Waste.

Ralf Mittermayr, CEO derSaubermacher AG

„Machen müssen wir es sowieso.“

Welches Fazit ziehen die Expert*innen und befragten Unternehmen? „Es besteht die Gefahr, dass das Ganze zu einem gut gemeinten, aber ‚zahnlosen Papiertiger‘ mutiert und regionale wie auch globale Wettbewerbsnachteile nach sich zieht“, gibt Saubermacher-CEO Ralf Mittermayr zu bedenken. Die Möglichkeit, Unternehmen auf transparente Weise anhand objektiver und vergleichbarer Kriterien zu bewerten, sieht er jedoch sehr positiv. Auch Bernhard Gehmayr sieht viele Chancen, die sich aus der CSRD ergeben: „Das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen in der Belegschaft wird gestärkt und auch die Kund*innen fragen entsprechende Daten immer mehr nach.“ Die größte Herausforderung sei der Zeitdruck. „Ich würde gerne eine Lanze brechen für das Reporting. Ja, es bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen, aber das ist eine Entwicklung, die wir auf globaler Ebene sehen“, appelliert Katharina Schönauer, Head of ESG bei KPMG. Schon jetzt würde man bei Ausschreibungen, gerade im öffentlichen Bereich, sehen, dass es ein Knock-out-Kriterium sein kann, wenn ESG-Faktoren nicht eingehalten werden. „Viele Unternehmen befinden sich gefühlt gerade in totaler Überforderung“, sagt Nora Berger von der Oberbank. „Ich kann nur den Rat geben, sich nicht zu fürchten. Machen müssen wir es sowieso. Es kann auch sein, dass ich eine Frage noch nicht beantworten kann, und das ist nicht gleich negativ. Sucht Verbündete im eigenen Unternehmen und in der Branche und tauscht euch aus! Aus Angst gar nicht anzufangen, ist das Schlechteste was passieren kann.“

Sonja Kittel


TIPPS AUS DER PRAXIS:
WIE SICH BETROFFENE UNTERNEHMEN VORBEREITEN

Bewusstsein bei Mitarbeiter*innen und auf Führungsebene schaffen

Spezifische Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter*innen anbieten

Intensiver Austausch mit Stakeholdern

Gutes Netzwerk innerhalb des Unternehmens aufbauen

Zentrale Stelle schaffen, an der Daten zusammenlaufen

Breite Beteiligung der einzelnen Fachbereiche sicherstellen, die Daten und Expertise liefern

Verbündete innerhalb der Branche suchen

Nicht zu lange warten, sondern mit Grundlagen, wie einer Wesentlichkeitsanalyse, anfangen

In Dialog mit Kund*innen und Kapitalgeber*innen treten

Weniger ist mehr gilt auch im Reporting, besonders am Beginn

Konzentration auf richtige Zahlen

Auf Erfahrung vertrauen und selber nachdenken

Nachvollziehbarkeit und Dokumentation sind wichtig, auch in Hinblick auf eine Prüfung

Hilfe suchen und externe Unterstützung in Anspruch nehmen

WEBTIPPS:

Nachhaltigkeitsbericht der Oberbank 2023

Nachhaltigkeitsbericht Brigl & Bergmeister 2021/2022

Web-basiertes Tool für Reporting

Podcast mit Katharina Schönauer, KPMG zu Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis

Glossar / Abkürzungsverzeichnis

CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive: Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

EFRAG European Financial Reporting Advisory Group: Vereinigung ohne Erwerbszweck, die dem europäischen öffentlichen Interesse sowohl hinsichtlich der Rechnungslegung als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung dient, indem sie europäische Standpunkte im Bereich der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt und fördert.

ESAP European Single Access Point: Zentrales Europäisches Zugangsportal, das EU-weiten Zugang zu von Unternehmen veröffentlichten Informationen bietet, die für die Kapitalmärkte, Finanzdienstleistungen und ein nachhaltiges Finanzwesen relevant sind.

ESG Enviromental, Social, Governance: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung

ESRS European Sustainability Reporting Standards: Europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung

GRI Global Reporting Initiative: Gemeinnützige Stiftung, deren Ziel die Unterstützung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen durch Entwicklung von GRI-Standards ist.

NFRD Non Financial Reporting Directive: Nichtfinanzielle Berichterstattung