zum Inhalt springen

EU-Berichtspflicht 2024

Egal, ob börsennotiert oder nicht: Annähernd 50.000 Unternehmen sind europaweit von der erweiterten EU-Berichtspflicht ab 2024 betroffen. Der Umgang mit Stakeholdern ändert sich markant.

Die Flagge der Europäischen Union (ein Kreis gelber Sterne auf dunkelblauem Grund) flattert im Wind, sie ist an den Ecken schon ein wenig ausgefranst.
Foto: Olivier Darbonville / unsplash

Ihr Unternehmen erfüllt mindestens zwei der drei folgenden Kriterien: mehr als 250 Mitarbeitende, Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro, Nettoumsatz größer als 40 Millionen Euro? Dann sind Sie mit an Bord der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Neben viel Arbeit bedeutet dies ein radikales Umdenken, was den Umgang mit den eigenen Anspruchsgruppen (Stakeholdern) anbelangt, auch für jene, die bereits freiwillig berichtet haben, denn es gelten teilweise neue Regeln.

Fokus auf neue Anspruchsgruppen

Banken waren bisher in der Liste der definierten Stakeholder zwar erwähnt, aber bestenfalls schickte man ihnen den Nachhaltigkeitsbericht. Dies ändert sich jetzt, weil sie künftig abklären müssen, wie die nachhaltige Performance für Kredite, die sie vergeben, aussieht. Kreditwerber*innen erhalten für nachhaltige Investitionen bessere Konditionen und erzielen daher eine bessere Performance. Banken werden so zu starken Partnern für die Nachhaltigkeit.

Auch die Lieferanten hatte bisher kaum ein Unternehmen wirklich am Radar, außer in Fällen massiver Menschenrechtsverletzungen oder großer Umweltschäden. Jetzt geht es darum, bei allen relevanten Lieferanten das soziale und ökologische Risiko zu evaluieren und sie als Verbündete für den eigenen Weg der Dekarbonisierung zu sehen. Relevant kann z.B. ein langjähriger Partner sein, einer mit einem hohen Umsatz, einem erfolgskritischen Vorprodukt oder einem großen CO2-Fußabdruck.

Vergleichbarkeit und Transparenz

Bisher waren die Auswirkungen der Unternehmen auf die Gesellschaft vielfach weder vergleichbar noch für Stakeholder transparent. Auch das wird sich mit dem neuen Berichtsstandard ändern. Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit bzw. der doppelten Materialität („Sustainability Due Diligence“) bedeutet, beide Perspektiven gleichwertig einzunehmen: Inside-out (meine Auswirkungen auf Umwelt und Menschen) und Outside-in (Wirkungen auf das Unternehmen wie z.B. Klimawandel, Wachstumsmärkte, Marktanforderungen). So können die Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt und ihre Stakeholder identifiziert und negative vermieden oder abgemildert werden.

Mehr Arbeit & mehr Chancen

Das „Über-den-Tellerrand-schauen“ eröffnet Möglichkeiten, die bisher oft für undenkbar gehalten wurden:  zum Beispiel die Zusammenarbeit mit neuen Partnern, um sinnvolle Recyclingprozesse bzw. die Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen oder um den CO2-Abdruck drastisch zu senken. Die Entwicklung beginnt gerade und sie hat noch viel Luft nach oben.

Auf jeden Fall bedeutet sie mehr Aufwand im Nachhaltigkeitsmanagement. Jeder Betrieb hat aber auch die Chance, das Unternehmen zukunftsfit zu machen. Die Verantwortung für das eigene Tun gegenüber „people and planet“ (Ausdruck der UN Nachhaltigkeitsziele, der Sustainable Development Goals – SDGs) ist in der Finanz- und Wirtschaftswelt angekommen.

Ina Pfneiszl

Ina Pfneiszl, Sprecherin der Bundesgruppe CSR Experts der WKO/UBIT und Head of Corporate Sustainability Schachinger Logistik.
Foto: Chris Ecker
                                                                                                                                                                                                                      Ina Pfneiszl ist Sprecherin der Bundesgruppe CSR Experts der WKO/UBIT und Head of Corporate Sustainability Schachinger Logistik.

Search: csr consultant wko