Die geplante Ablöse der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert den Adressatenkreis jener Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Wer das bislang nicht getan hat, wird für die Erhebung und das Monitoring der Kennzahlen ein Managementsystem aufsetzen müssen. Das ist weniger komplex, als es auf den ersten Blick erscheinen mag, meint Sustainability Consultant Werner ...
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