zum Inhalt springen

Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex auf Rang 16

Transparency International präsentierte heute den Corruption Perceptions Index (CPI) 2015. Österreich liegt auf Rang 16 von insgesamt 168 erfassten Staaten und verbessert sich somit gegenüber dem Vorjahr von Platz 23 um sieben Plätze.

korruption2015-grafik2

Die ersten drei Ränge belegen dieses Jahr Dänemark, Finnland und Schweden, am Ende der Rangliste finden sich Afghanistan, Nordkorea und Somalia. Österreich liegt auf Rang 16 von insgesamt 168 erfassten Staaten und verbessert sich somit gegenüber dem Vorjahr von Platz 23 um sieben Plätze.

Damit setzt sich der leichte Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort, nachdem Österreich im Jahr 2012 von Rang 16 auf Platz 25 abgestürzt war. Die Spitzenplatzierung auf Rang 10 aus dem Jahr 2005 ist allerdings noch immer weit entfernt. Zudem liegt Österreich im EU-Vergleich weiterhin nur im Mittelfeld und unter anderem deutlich hinter den Nachbarstaaten Deutschland (Rang 10) und der Schweiz (Rang 7).

Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von Unternehmensberatungsagenturen, NGOs und Stiftungen sowie Umfragen unter Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der jeweiligen Staaten bewertet. „Der CPI-Wert bildet den Mittelwert aus den für den jeweiligen Staat zugrunde liegenden Studien, umgerechnet auf eine Skala zwischen 0 (umfassende Korruption) und 100 (keine Korruption)“, erläutert Hubert Sickinger, Vizepräsident des Beirats von TI-AC.

In dieser Skala erreicht Österreich dieses Jahr 76 von 100 möglichen Punkten und verbessert sich damit gegenüber dem Vorjahr um vier Punkte. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Verbesserungen im Bereich Korruptionsprävention und Transparenz durchgesetzt wurden:

• Anfütterungsverbot

• Kronzeugenregelung für Strafverfahren

• transparente Wartelisten für Operationen

• Gültigkeit der Antikorruptionsgesetzgebung auch für Abgeordnete

• neues Parteiengesetz

• Reform des Weisungsrechts

• anonymes Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

• höherer Stellenwert von Compliance im öffentlichen und privaten Sektor

„Um eine erneute Verschlechterung Österreichs im CPI zu vermeiden, besteht allerdings noch immer  Handlungsbedarf“ erklärt Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC). So ist Österreich auch in anderen einschlägigen Untersuchungen, wie beispielsweise dem jüngst veröffentlichten Exporting Corruption Progress Report zur Umsetzung der OECD-Konvention über Auslandsbestechung oder dem Government Defence Anti-Corruption Index zum Korruptionsrisiko im Verteidigungssektor, weiterhin nur Mittelmaß. „Es gilt daher, kritisch zu untersuchen, in welchen Bereichen weitere Schwachstellen bestehen, und diese schnell und effektiv zu schließen. Jede korrupte Handlung, egal von wem diese begangen wird, untergräbt den Rechtsstaat, die Demokratie und unsere gesamte Gesellschaftsordnung!“, hält Geiblinger fest.

TI-AC fordert daher unter anderem:

• Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes: Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält derart viele Einschränkungen, dass sich de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern würde

• Verlängerung und Ausbau der mit Ende 2016 auslaufenden Kronzeugenregelung

• Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register, um tatsächliche Transparenz und Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden zu gewährleisten

• Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist

• Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer Hochschulen, um größtmögliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten

• Überarbeitung des Parteiengesetzes, um die Kontrolle der Parteienfinanzen durch den Rechnungshof oder andere unabhängige Kontrollbehörden zu ermöglichen, Regelungslücken für die Bewertung von Sachspenden zu schließen und die Nichtablieferung von Rechenschaftsberichten durch Parteien zu sanktionieren

Die Ergebnisse aller im diesjährigen CPI erfassten Staaten finden Sie unter www.ti-austria.at.